Die Zielsetzung der Stiftung European Funeral Innovation Awards liegt in der Ausführung von Handlungen und Tätigkeiten zur Steigerung der Wertschätzung von Personen und Einrichtungen, die sich auf eine besondere Art und Weise für das Bestattungsgeschäft einsetzen, in dem sie Erneuerungen oder Verbesserungen durchführen sowie alles fördern, was im weitesten Sinne des Wortes mit diesem Ziel direkt oder indirekt zusammenhängt oder diesem dienlich sein kann.
Die Stiftung trachtet danach, ihr Ziel unter anderem durch die Organisation und Jurierung von Versammlungen zu erreichen, bei denen Präsentationen aus dem Bereich des Bestattungsgeschäfts beurteilt werden, die durch Qualitätsbeurteilungen geprüft werden, woraufhin man den Siegern Awards verleiht. Der bzw. die Wettbewerbssieger erhält / erhalten den Award im Rahmen der feierlichen Preisverleihung, die alle 2 Jahre stattfindet.
Europäischer Vorstand von EUFIA: Er besteht aus einem Vorsitzenden, dem Sekretär, dem Schatzmeister und den Vorstandsmitgliedern. Die stimmberechtigten Mitglieder sind die Vorstandsvorsitzenden der teilnehmenden Länder oder deren Abgesandte. Sie bilden das höchste Entscheidungsgremium und stehen über den Beschlüssen der teilnehmenden Länder.
Nationale Vorstände von EUFIA: Jedes teilnehmende Land wird von einer Gruppe von Personen vertreten, die durch EUFIA anerkannt und in der Bestattungsbranche tätig oder eng mit ihr verbunden sind. Entsprechend der in diesem Land geltenden Bräuche oder der getroffenen Absprachen kann diese Delegation einen eigenen Vorstand bilden, zu dem ein Vorsitzender, ein Sekretär, ein Schatzmeister und Vorstandsmitglieder gehören. Sie sorgen in ihrem Land für den Konakt zu Teilnehmern und Sponsoren, die Zusammensetzung der Jury, Teilnahmen an Fachmessen, usw. Jeder Wettbewerbsteilnehmer kann sich mit Fragen und Anmerkungen an sie wenden.
Vorstandsmitglieder und deren Familien sind von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen. Gleiches gilt auch für den Betrieb oder die Einrichtung, mit dem/ der sie (in-) direkt verbunden oder an dem/der sie beteiligt sind.
Die Vorstandsmitglieder erhalten kein Entgelt. EUFIA ist eine Stiftung ohne Gewinnabsichten.
Für jede Ausgabe der European Funeral Innovation Awards werden vom europäischen Vorstand maximal 3 Wettbewerbskategorien festgelegt. Diese Kategorien gelten für alle Länder. Für die Ausgabe 2017 sind die folgenden Kategorien bestimmt worden:
· Innovation im Bereich Krematorien, Friedhöfe und Bestattungsunternehmen
· Innovation im Bereich Bestattungsprodukte
· Innovation im Bereich Bestattungsideen
Diese Aufteilung (oder nachträgliche Neuanordnung) kann jederzeit durch Beschluss des Vorstands vorgenommen werden. Der nationale Vorstand bestimmt, in welcher Kategorie ein Teilnehmer antritt.
Pro Land und pro Kategorie kann ein Award verliehen werden. Es wird allerdings nur ein einziger International Funeral Award an den “Sieger der Sieger” vergeben. Hierbei handelt es sich um eine Wandertrophäe, die am ersten September des Jahres, in dem die nächste Awardverleihung stattfindet, in einwandfreiem Zustand an den europäischen Vorstand zurückgegeben werden muss.
Der Wettbewerb und die Preisverleihung finden stets in ungeraden Jahren statt. Die Anmeldefrist beginnt am 1. November des vorausgehenden geraden Jahres und endet am 15. August des ungeraden Jahres. Nach der Anmeldung wird die Organisation Kontakt zu Ihnen aufnehmen.
Ihre Teilnahme bedeutet, dass Ihr Produkt, Ihr Projekt oder Ihre Dienstleistung von einer professionellen, internationalen Jury beurteilt werden wird. Weiterhin nehmen Sie mit mindestens zwei Personen an der internationalen Preisverleihung teil. Die Daten und die Orte für diese Veranstaltungen werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Eine Streichung ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände möglich und kann nur vom Vorstand beschlossen werden. Eine vorgenommene Streichung impliziert nicht die Rückerstattung der gezahlten Teilnahmekosten.
Als Teilnehmer müssen Sie eine Teilnahmegebühr in Höhe von €550,- (zzgl. MwSt.) entrichten, und zwar für jedes Land, für das Sie am Wettbewerb teilnehmen wollen. Alle Kosten für die Teilnahme sind in dieser Gebühr inbegriffen und Sie erhalten darüber hinaus noch 2 Eintrittskarten für die Preisverleihung. Nehmen Sie z.B. für 2 Länder teil, kostet dies €1.100,- und Sie erhalten 4 Eintrittskarten.
Entsprechend der Form, in der die Preisverleihung stattfindet, gilt die vom Vorstand vorgeschriebene Kleiderordnung als verpflichtend. Sie werden rechtzeitig hierüber informiert.
Halten Sie sich an den olympischen Gedanken: “Dabei sein ist alles.”